Erwerb der Mitgliedschaft

Welche Arten von Mitgliedschaften gibt es ?

  • Ordentliche Mitglieder können werden:
    • Juristische Personen deren Aufgabe es ist, Tierhaltungen entsprechen § 2 Ziffer 1 der Satzung zu tragen oder zu fördern.
    • natürliche Personen, die von der Vollversammlung zu Ehrenmitgliedern oder zum Ehrenpräsidenten ernannt werden.
  • Assoziierte Mitglieder können juristische Personen beantragen. Diese sind nicht im Vorstand vertreten und haben auf den Mitgliederversammlungen Rederecht, aber kein Stimmrecht.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag ?

Der Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages hängt ab von der Anzahl der Mitglieder des jeweiligen Fördervereins und beträgt gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung vom 02.09.2017 ab dem 01.01.2018 :

  • Fördervereine bis 100 Mitglieder 30 €/jährlich
  • Fördervereine von 101 bis 500 Mitglieder 75 €/jährlich
  • Fördervereine von 501 bis 1.000 Mitglieder 150 €/jährlich
  • Fördervereine von 1.001 bis 2.500 Mitglieder 200 €/jährlich
  • Fördervereine von 2.501 bis 5.000 Mitglieder 250 €/jährlich
  • Fördervereine ab 5.001 Mitglieder 300 €/jährlich
  • Fördervereine ab 15.000 Mitglieder 500 € / jährlich
  • Assoziierte Mitglieder zahlen einen Mindestbeitrag von 100 €.

Wie wird man Mitglied ?

Für einen Beitritt verwenden Sie bitte das angehängte Formular. Gemeinsam mit der Erklärung zum Beitritt muss eine Kopie der Satzung sowie eine Kopie des letzten Freistellungsbescheides des Finanzamtes beigelegt werden, da die GdZ e.V. selbst auch gemeinnützig ist. Zudem ist eine Erklärung zur Anzahl der Mitglieder des Antragsteller beizulegen.

Aufnahmeantrag GdZ für ordentliche Mitglieder

Einen Aufnahmeantrag Gdz für assoziierte Mitglieder stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.