Welche Arten von Mitgliedschaften gibt es ?
- Ordentliche Mitglieder können werden:
- Juristische Personen deren Aufgabe es ist, Tierhaltungen entsprechen § 2 Ziffer 1 der Satzung zu tragen oder zu fördern.
- natürliche Personen, die von der Vollversammlung zu Ehrenmitgliedern oder zum Ehrenpräsidenten ernannt werden.
- Assoziierte Mitglieder können juristische Personen beantragen. Diese sind nicht im Vorstand vertreten und haben auf den Mitgliederversammlungen Rederecht, aber kein Stimmrecht.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag ?
Der Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages hängt ab von der Anzahl der Mitglieder des jeweiligen Fördervereins und beträgt gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung vom 18.07.2026 ab dem 01.01.2027 :
- Fördervereine bis 100 Mitglieder 40 €/jährlich
- Fördervereine von 101 bis 500 Mitglieder 125 €/jährlich
- Fördervereine von 501 bis 1.000 Mitglieder 250 €/jährlich
- Fördervereine von 1.001 bis 2.500 Mitglieder 400 €/jährlich
- Fördervereine von 2.501 bis 5.000 Mitglieder 550 €/jährlich
- Fördervereine ab 5.001 bis 10.000 Mitglieder 750 €/jährlich
- Fördervereine ab 10.001 bis 15.000 Mitglieder 1.000 € / jährlich
- Fördervereine ab 15.001 bis 20.000 Mitglieder 1.250 € / jährlich
- Fördervereine ab 20.001 bis 25.000 Mitglieder 1.500 € / jährlich
- Fördervereine ab 25.001 Mitglieder 1.750 € / jährlich
- Assoziierte Mitglieder zahlen einen Mindestbeitrag von 200 €.
Wie wird man Mitglied ?
Für einen Beitritt verwenden Sie bitte das angehängte Formular. Gemeinsam mit der Erklärung zum Beitritt muss eine Kopie der Satzung sowie eine Kopie des letzten Freistellungsbescheides des Finanzamtes beigelegt werden, da die GdZ e.V. selbst auch gemeinnützig ist. Zudem ist eine Erklärung zur Anzahl der Mitglieder des Antragsteller beizulegen.
Aufnahmeantrag GdZ für ordentliche Mitglieder
Einen Aufnahmeantrag GdZ für assoziierte Mitglieder stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.

